01.03.2011
Veröffentlichung Broschüre über die Vertragsrechte von Pflegebedürftigen
Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG)
Dem Schutzbedürfnis von Menschen Rechnung zu tragen, die nicht einfach wieder in ihr bisheriges Zuhause zurückkehren können, wenn sie sich in dem neuen Wohnraum nicht wohlfühlen oder die Versorgung nicht ihren Bedürfnissen entspricht, ist das Ziel des am 1.10.2009 in Kraft getretenen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Mit den Vorschriften des WBVG soll eine Benachteiligung pflege- und hilfebedürftiger Menschen als den schwächeren Vertragspartnern so gut es geht vermieden werden.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine Broschüre zum Thema "Vertrag im Blick -Ihre Rechte nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz" herausgegeben.
Den Download der Broschüre und weitere Informationen finden Sie hier
In Hamburg wurde von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) eine Beratungsstelle zum Wohn- und Betreuungsvertrags- gesetz (WBVG) eingerichtet.
Telefonisch ist die Beratungsstelle zu erreichen unter 040 - 428042488.
